Am 1. Januar 2025 wurden Bulgarien und Rumänien nach dreizehn Jahren Wartezeit Vollmitglieder des Schengener Raums des freien Personenverkehrs.
Während die Kontrollen an den Flug- und Seehäfen bereits seit März 2024 aufgehoben sind, sind diese nun auch an den Landgrenzen weggefallen. Der Beitritt wurde schließlich vollzogen, nachdem Österreich im Dezember letzten Jahres sein Veto fallen gelassen hatte, das sich bis dahin gegen den Beitritt der beiden Länder zum passfreien Raum ausgesprochen hatte. An den Landgrenzen der beiden Länder werden in den nächsten sechs Monaten weiterhin befristete Kontrollen durchgeführt, während die Grenze zwischen Bulgarien und der Türkei verstärkt werden soll.
Trotz der Ausweitung des Schengenraums wurden an mehreren Binnengrenzen vorübergehende Kontrollen wieder eingeführt.
Zum Beispiel hat Deutschland derzeit solche Kontrollen an der Grenze zu jedem seiner neun Nachbarländer.
Wie Anna Fleck von Statista berichtet, dürfen die Mitglieder des Schengener Abkommens laut der Europäischen Kommission im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen einführen, die als letztes Mittel oder in Ausnahmesituationen nur für einen begrenzten Zeitraum angewendet werden dürfen. Als Gründe für die Notwendigkeit der vorübergehenden Grenzkontrollen werden u. a. die Sicherheit, die Migrationskontrolle, die öffentliche Sicherheit und - im Falle Dänemarks - russische Spionageversuche angeführt.
Die Einführung von Grenzkontrollen hat zu Gegenreaktionen von Gruppen wie der Studentenorganisation AEGEE geführt, die der Meinung sind, dass die Wiedereinführung von Kontrollen das Misstrauen zwischen den Staaten schüren und zu Diskriminierung führen könnte, da bestimmte Gruppen aufgrund ihrer Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit einer verstärkten Kontrolle ausgesetzt werden könnten.
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Der Schengen-Raum wurde 1995 geschaffen, nachdem fünf Staaten (Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Belgien und Luxemburg) 1985 das Schengener Abkommen und 1990 das Schengener Übereinkommen unterzeichnet hatten.
Der Schengenraum ist ein Raum des freien Personenverkehrs, der seinen Mitgliedstaaten auch einen verstärkten Schutz an den Außengrenzen garantiert.
Die meisten EU-Mitgliedstaaten sind dem Schengenraum schrittweise beigetreten, so dass er heute 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten (Irland und Zypern sind derzeit keine Mitglieder) sowie vier Nicht-EU-Mitgliedstaaten umfasst: Island (Beitritt 1999), Norwegen (1999), die Schweiz (2008) und Liechtenstein (2011).